Garantiebestimmungen

Beim Verkauf von Uhren bei The Watchhouse, wird unsere 2- Jahres Garantie ausgestellt. Wird eine solche Garantie ausgestellt, gelten deren Garantiebestimmungen ab dem Verkaufsdatum für die von der Uhr angegebene Dauer. In diesem Fall gelten die untenstehenden Watchhouse Garantiebestimmungen nicht.

Sofern eine Watchhouse Care Garantie ausgestellt wird, garantiert The Watchhouse als eigenständige Garantieerklärung ein einwandfreies Funktionieren der Uhr ab Verkaufsdatum für eine Dauer von zwei Jahren. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind beim Kauf offengelegte Alterserscheinungen an der Uhr sowie Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: aufgrund ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung der Ware (Schlag, Stoss, Zertrümmerung usw.), Fremdeingriffen, versäumter Wartung, soweit diese seitens des Herstellers empfohlen wurde (insb. Dichtigkeitskontrollen), fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder durch Verwendung von anderen als die von The Watchhouse empfohlenen Komponenten; durch Verlust, Diebstahl oder Feuer; durch absichtliche Schädigung, durch Fehlmanipulation, Fahrlässigkeit oder Unfall und/oder unsachgemässer Nachbesserung oder Änderung der Ware durch den Kunden oder Dritte. Sofern die Wasserdichtigkeit einer Uhr im Zeitpunkt des Verkaufes nicht gewährleistet ist, wird dies dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt. Die Wasserdichtigkeit ist in dieser Konstellation von dieser Garantie ausgeschlossen. Wasserdichtigkeit ist generell keine bleibende Eigenschaft, welche The Watchhouse garantieren kann, da die eingebauten Dichtelemente in ihrer Funktion und im täglichen Gebrauch nachlassen können. Eine regelmässige Kontrolle der Wasserdichtigkeit nach Empfehlung des Herstellers wird dem Kunden daher dringend empfohlen.

Zur Behebung garantiepflichtiger Mängel gewährt der Kunde The Watchhouse eine angemessene Nachbesserungsfrist. Die Art und Weise der Behebung von garantiepflichtigen Mängeln kann von The Watchhouse entschieden werden, The Watchhouse hat aber in jedem Fall das Recht, Schäden und Mängel kostenlos zu beheben.